DU – Versicherung für Beamte im öffentlichen Dienst

 

Der Dienstherr entscheidet, ob Beamte im öffentlichen Dienst dienstunfähig sind oder nicht. Daher ist für Beamte entscheidend, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die echte Dienstunfähigkeitsklausel bedingungsgemäß beinhaltet. Nur Beamte auf Lebenszeit erhalten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt vom Staat/Dienstherr, allerdings erst nach 60 Monaten Wartezeit! Studenten, Beamte auf Widerruf und Probe haben in der Regel keinen Anspruch.

Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, erhalten ein sogenanntes Ruhegehalt. Berufsanfänger haben erst nach Verbeamtung auf Lebenszeit und einer 5jährigen Dienstzeit Anspruch darauf. Beamte auf Probe oder auf Widerruf haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Sie werden normalerweise entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert bei Dienstunfähigkeit Aber ein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht auch hier erst nach fünf Jahren Versicherungszeit.

Krankenversicherung für Beamte im öffentlichen Dienst

Beamte mit Beihilfeanspruch erhalten eine Beteiligung des Dienstherrn an ihren Krankheitskosten (zwischen 50 und 70%, bei Kindern bis zu 80%) u. unterschiedlichen Regelungen je nach Bundesland. Die durch die Beihilfe nicht abgedeckten Leistungen müssen ergänzend über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung versichert werden. Beamte auf Widerruf (Anwärter und Referendare), Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit haben Anspruch auf Beihilfe. Durch die Beihilfe ist nur ein Teil der krankheitsbedingten Kosten gedeckt. Beamte benötigen noch die sogenannte Restkostenversicherung, da seit dem 01.01.2009 auch für Beamte die allgemeine Krankenversicherungspflicht besteht. Hierüber sind die Leistungen abgesichert, die nicht von der Beihilfe gedeckt werden.

Heilfürsorge

Viele Beamte im Sicherheitsbereich sowie Soldaten haben im Krankheitsfall Anspruch auf Heilfürsorge – die Übernahme der Krankheitskosten durch ihren Dienstherrn. Heilfürsorgeberechtigt sind Beamte der Bundespolizei, Polizei, Berufsfeuerwehr, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Personengruppen, die aufgrund beruflicher Risiken besonderen Schutz benötigen! Ein Anspruch auf Heilfürsorge hängt von der Tätigkeit und vom Dienstherrn ab. Die Heilfürsorge-Leistungen sind ähnlich wie die Gesetzlichen – mit ebensolchen Lücken. Optimalen Schutz im Krankheitsfall erreicht man nur mit den zur Heilfürsorgeleistungen ergänzenden Krankenzusatztarifen. Spätestens mit Ende der aktiven Dienstzeit endet der Heilfürsorgeanspruch und wechselt in einen Beihilfeanspruch, der nie 100 % beträgt, sondern immer privat ergänzt werden muss → Daher sollte man schon in jungen Jahren mit der Anwartschaftsversicherung den Gesundheitszustand „konservieren“. – am besten und mindestens mit der 1 Euro Anwartschaft.

Diensthaftpflicht für Beamte im öffentlichen Dienst

Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst haften für ihre Fehler im Job – den Schaden müssen sie aus eigener Tasche zahlen → Bei Vermögens-/Personen- oder großen Sachschäden kann dies zum finanziellen Ruin führen → Deshalb ist die Absicherung der Berufshaftungsrisiken ein MUSS für alle im Öffentlichen Dienst Auch Beamte und Arbeitnehmer im ÖD machen Fehler im Job. Dabei können Dritte oder der Dienstherr/Arbeitgeber geschädigt werden und Personen, Sachen oder Vermögenswerte können betroffen sein. Grundsätzlich haftet der Dienstherr für seine Beschäftigten. Aber, unter besonderen Umständen kann auch der Beschäftigte im ÖD in Regress genommen werden, z.B. bei mittlere bis grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz können zu einer Haftung führen.

Das Finanzhaus Versicherungen Krause & Schubert
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