Betriebsunterbrechungsversicherung

z.B. Sturm deckt Lagerdach ab.
Dass der schwere Herbststurm das Lagerdach einriss, war gerade noch zu verkraften, zumal eine gewerbliche Gebäude- und auch Inhaltsversicherung bestand. Aber wer kommt für die Folgeschäden auf?
Der gesamte Betrieb liegt ja lahm, doch Fixkosten, Löhne und Gehälter laufen weiter. Über Nacht steht die Firma am Rande des Ruins.

Rohrbruch in einem Elektronikgeschäft
In der Nacht kam es während der Adventszeit zu einem Rohrbruch in einem Elektronikgeschäft. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und beschädigten die Ware. Bis die Räumlichkeiten wieder hergestellt sowie Ware nachbestellt wurden, kam es zueiner Unterbrechung des Betriebes und u. a. zu erheblichen Gewinneinbußen durch das entgangene Weihnachtsgeschäft.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn sowie die nicht erwirtschafteten fortlaufenden (fixen) Kosten während der sogenannten Haftzeit. Die Haftzeit beträgt regelmäßig 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens (und nicht der Betriebsunterbrechung). Über gesonderte Vereinbarungen kann die Haftzeit verlängert werden, z. B. wenn eine Betriebswiederaufnahme innerhalb dieser Zeit vorhersehbar nicht erreicht werden kann. So sind beispielsweise überjährige Haftzeiten von 24 oder auch 36 Monaten durchaus üblich. Die Betriebsunterbrechung endet, wenn die vollständige kaufmännische und technische Betriebsbereitschaft wiederhergestellt ist.

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