Haftpflicht
Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 823 BGB) stellt fest:
“Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.”
Sie haften nicht nur bei eigenem Verschulden, sondern auch als Haus- und Grundbesitzer oder als Tierhalter. Dieses gilt in unbegrenzter Höhe, mit Ihrem jetzigen als auch mit Ihrem künftigen Vermögen. Insbesondere bei Personenschäden kann dieses schnell dazu führen, dass Sie für den daraus entstandenen Schaden lebenslang zahlen müssen.