Haftpflicht

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 823 BGB) stellt fest:
“Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.”

Sie haften nicht nur bei eigenem Verschulden, sondern auch als Haus- und Grundbesitzer oder als Tierhalter. Dieses gilt in unbegrenzter Höhe, mit Ihrem jetzigen als auch mit Ihrem künftigen Vermögen. Insbesondere bei Personenschäden kann dieses schnell dazu führen, dass Sie für den daraus entstandenen Schaden lebenslang zahlen müssen.

Damit eine Schadenersatzforderung nicht zur Existenzfrage wird, ist diese Absicherung ein Muss für jeden.

Beispiele:
• Sie beschädigen beim Besuch von Freunden einen Gegenstand
• mit dem Fahrrad fahren Sie einen Fußgänger um
• Ihre Kinder lösen einen Verkehrsunfall aus
Weitere Formen der Haftpflichtversicherung:
Tierhalterhaftpflicht

Beispiele:
• Ihr Pferd reißt sich los und rennt über die Straße u. verursacht einen qUnfall
• Ihr Hund beißt einen Passanten
• Ihr Hund verursacht einen Verkehrsunfall

Exotische Tiere:
Bei vorschriftsmäßiger Haltung sind auch Affen, Schlangen, Leguane oder andere Tiere versicherbar.
Weitere Haftpflichtversicherungen: Bauleistungsversicherung , Öltankhaftpflichtversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

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