Die Pflichtversicherung
In Deutschland ist es gesetzlich festgelegt, dass für die meisten Kraftfahrzeuge zwangsweise eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden muss. Ohne Nachweis einer solchen Haftpflichtversicherung verweigert die örtliche Kfz-Zulassungsbehörde die Anmeldung des Kraftfahrzeugs zur Teilnahme am Straßenverkehr.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden Dritter. Zu den Geschädigten gehören auch alle übrigen Insassen in dem Fahrzeug, dessen Fahrer den Unfall verursacht hat. Allerdings wird der Fahrer selbst, der den Unfall verursacht hat, nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt, wenn er einen Personen- oder Vermögensschaden und auch eigenen Sachschaden am Fahrzeug erleidet.