Als Werkstudent darfst du 20 Stunden/Woche arbeiten, ohne Beiträge zur Sozialversicherung zahlen zu müssen. Der Gesetzgeber schreibt das vor, damit der Hauptfokus weiterhin auf dem Studium & nicht auf der Arbeit liegt. Sobald du, unabhängig von der Anzahl der Jobs als Werkstudent, über 20h/Woche kommst, wirst du als normaler Arbeitnehmer angesehen & musst die dementsprechend Beitragssätze zahlen. Eine Ausnahme ergibt sich in den Semesterferien, da dann auch mehr als 20h/Woche gearbeitet werden darf. Die Krankenversicherung läuft i.d.R. über den Studententarif bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung oder bis zum 25. Lebensjahr weiterhin über die Eltern. Von der Rentenversicherungspflicht kannst du dich jedoch nicht befreien, wenn du über 520€/Monat verdienst (die Befreiung muss man beantragen). Falls du mehr verdienst, finden hier 2 Regelungen Anwendung. Die erste Regel gilt für ein Einkommen zwischen 520€ – 2.000€. Dabei zahlst du weniger als die Hälfte des normalen Beitrags (4-9%) & der Arbeitgeber etwas mehr als die Hälfte. Die zweite Regelung gilt für Werkstudenten, die über 2.000€/Monat verdienen. Dem Einkommen wird der volle Arbeitnehmeranteil i.H.v. 9,35% zugrunde gelegt. Natürlich darf man die Lohnsteuer nicht vergessen. Für das Jahr 2023 gilt ein Freibetrag i.H.v. 10.908€/ Jahr. Das bedeutet, das bis zum Freibetrag keine Lohnsteuer anfällt. Da Werkstudenten in der Regel ab 520€ Monatseinkommen Lohnsteuer abgezogen wird, kannst du dir diese am Ende des Jahres über eine Einkommenssteuererklärung zurückholen – Voraussetzung ist, das der Freibetrag von 10.908€ nicht überschritten wurde.
Werkstudent – wann zahle ich Steuern & Sozialversicherungsbeiträge ?
